Haftung für fremde Forumsbeiträge
2. Mai 2006, 12:27:07 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Rechtsanwalt Dr. Bahr, der für viele aktuellen großen Rechtsproblematiken eigens eine Internetseite ins Leben ruft, berichtet in seinem neuen Projekt Internet-Foren & Recht von einer interessanten Entscheidung. Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.01.2006 – AZ: 12 O 546/05 – dass, ein Forums-Betreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge haftet. Damit gibt das Landgericht Düsseldorf die allgemeinen vom Bundesgerichtshof (BGH, GRUR 2004, 860, 862 ff.) aufgestellten Grundsätze des Teledienstegesetzes i.V.m. mit den allgemeinen Gesetzen wieder. Der zweite Leitsatz ist schon spannender:
“Sind in der Vergangenheit rechtswidrige Postings aufgetaucht, reicht es nicht aus, lediglich die betreffenden IP-Nummern zu sperren. Der Betreiber des Forums hat vielmehr durch andere technische Mittel dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen. Dies ist insbesondere dann nicht gewährleistet, wenn Dritte – ohne jede Registrierung im Forum – Beiträge senden können.”
Obwohl das aktuelle Urteil nicht direkt mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.12.2005 – AZ: 324 O 721/05 – in Sachen HEISE ./. Dolzer vergleichbar ist, gibt es Parallelen, soweit das Gericht ausführt, dass ein Forumsbetreiber technische Mittel bereitzustellen hat, zukünftige rechtswidrige Beiträge zu verhindern.
Sind unmoderierte Foren wirklich mit einer Pumpgun vergleichbar? Rechtsanwalt Strömer verglich in einer Sendung bei Planetopia ein unmoderiertes Forum mit einer Pumpgun.
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