Haftung für fremde Forumsbeiträge

2. Mai 2006, 12:27:07 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Dr. Bahr, der für viele aktuellen großen Rechtsproblematiken eigens eine Internetseite ins Leben ruft, berichtet in seinem neuen Internet-Foren & Recht von einer interessanten Entscheidung. Das Düsseldorf entschied mit vom 25.01.2006 – AZ: 12 O 546/05 – dass, ein Forums-Betreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge haftet. Damit gibt das Düsseldorf die allgemeinen vom (, GRUR 2004, 860, 862 ff.) aufgestellten Grundsätze des Teledienstegesetzes i.V.m. mit den allgemeinen Gesetzen wieder. Der zweite Leitsatz ist schon spannender:

“Sind in der Vergangenheit rechtswidrige Postings aufgetaucht, reicht es nicht aus, lediglich die betreffenden IP-Nummern zu sperren. Der Betreiber des Forums hat vielmehr durch andere technische Mittel dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen. Dies ist insbesondere dann nicht gewährleistet, wenn – ohne jede Registrierung im – Beiträge senden können.”

Obwohl das aktuelle nicht direkt mit dem des Landgerichts vom 02.12.2005 – AZ: 324 O 721/05 – in Sachen HEISE ./. Dolzer vergleichbar ist, gibt es Parallelen, soweit das Gericht ausführt, dass ein Forumsbetreiber technische Mittel bereitzustellen hat, zukünftige rechtswidrige Beiträge zu verhindern.

Sind unmoderierte wirklich mit einer Pumpgun vergleichbar? Strömer verglich in einer Sendung bei Planetopia ein unmoderiertes Forum mit einer Pumpgun.

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