Filesharing: Schadenersatz in Billiardenhöhe?
14. März 2011, 15:33:53 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |Filesharing mit urheberrechtlich geschütztem Material kann teuer werden. Diese Erfahrung machen landauf, landab in Deutschland Telefonanschlussinhaber, die eine Abmahnung von Rechteinhabern an Tonträger-, Video- oder pornographischem Material erhalten. Schadensersatzforderungen von mehreren hundert oder gar tausend Euro werden geltend gemacht und können im Einzelfall auch berechtigt sein. Dass es noch deutlich schlimmer kommen kann, erleben derzeit Mark Gorton und die von ihm gegründete Firma Limewire. Limewire vertrieb eine Tauschbörsensoftware der zweiten Generation, die auf das Gnutella-Protokoll aufsetzte. Gorton und seine Firma wurden von zahlreichen Musikunternehmen, darunter klangvolle Namen wie Sony BMG, Atlantic Records, Arista, Warner und Virgin wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verklagt. Das Gericht, es handelt sich um das Bundesgericht für den Bezirk südliches New York, hat bereits festgestellt, dass die Beklagten dem Grunde nach auch tatsächlich haften, weil sie Urheberrechtsverletzungen in gigantischem Ausmaß gefördert haben.
Nun geht es um die Höhe des Schadenersatzes. Die Musikunternehmen verlangen (Straf-) Schadenersatz nach § 504(c)(1) des amerikanischen Urheberrechtes (“Copyrigth Act”). Diese Vorschrift sieht Schadenersatz im Einzelfall bis zu einer Summe von $ 150.000,- vor. Die klagenden Musikverlage sind nun der Auffassung, dieser Betrag stünde ihnen für jeden Kopiervorgang eines ihrer Werke zu. Geltend gemacht werden Rechte an etwa 10.000 Werken, auf die die Vorschrift anwendbar ist, mit insgesamt einigen Millionen Kopiervorgängen. Insgesamt kommen so Beträge in Billiardenhöhe (engl. “trillion”) zu Stande, die nicht nur die astronomische Staatsverschuldung der USA locker in den Schatten stellen würden, sondern sich auch zu einer Summe addieren würden, die höher liegt, als sämtliche Umsätze die je mit aufgezeichneter Musik gemacht wurde, seit der Erfindung des Phonographen, wie die Verteidigung in dem Verfahren anmerkte.
Dieses Ergebnis befand das Gericht für -so wörtlich- absurd. Es legte daher fest, dass im laufenden Verfahren der maximale Schadenersatz sich nur jeweils auf die Verletzung der Rechte an einem Werk an sich beziehen könne. Damit würden den Beklagten “nur” noch Ansprüche in Milliardenhöhe drohen. Es besteht allerdings für beide Parteien die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
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14. März 2011, 19:37 Uhr
Handelte es sich um Beträge in Billionenhöhe (engl. trillion) oder um Beträge in Billiardenhöhe (engl. quadrillion)?
15. März 2011, 10:18 Uhr
In den USA rechnet man
billion = 1000 million
und trillion = 1000 billion
usw.
Also geht es um (deutsch) Billionen und nicht Billiarden.
Juristen und Zahlen
15. März 2011, 13:30 Uhr
ich glaub mir wärs egal ob million, milliarde, oder billiarde