BPatG: FICKEN als Wortmarke für Bier nicht sittenwidrig
21. September 2011, 12:49:15 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschluss vom 03.08.2011 – 26 W (pat) 116/10 – einer neuen Flasche Bier mit dem Etikett “FICKEN” den Weg an Deutschlands Bars eröffnet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte die Eintragung der Marke “FICKEN” für alkoholische Getränke (ua. Bier) unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG zurückgewiesen, weil die Eintragung des Wortes “FICKEN” als Marke gegen die guten Sitten verstoße. Das BPatG kennt sich gut aus mit “FICKEN”:
“Dem der Vulgärsprache entstammenden Markenwort bedienen sich Kommunizierende aus den verschiedensten gesellschaftlichen Schichten und Altersklassen: Es ist Bestandteil einer Reihe von Titeln auf deutschen Bühnen gespielter Theaterstücke sowie mehrerer Film- und Buchtitel. So wurde beispielsweise Mark Ravenhills „Shoppen & Ficken“ 1998 zum Berliner Theatertreffen eingeladen und zum besten ausländischen Stück des Jahres gewählt. Werner Schwab, Autor des Theaterstückes „Mesalliance aber wir ficken uns prächtig“ wurde 1992 von der Fachzeitschrift „Theater heute“ zum Dramatiker des Jahres gekührt und zählt zu den meistgespielten Dramatikern deutscher Sprache. Denis Fischer ist Autor des u. a. am Jungen Theater Bremen gespielten Stücks mit dem Titel „Ficken vor der Kamera“. Im Jahre 2002 hat die Regisseurin Almut Getto den deutschen Film „Fickende Fische“ gedreht. Die Buchvorlage des gleichnamigen Films der Regisseurin Virginie Despentes ist unter dem Titel „Baise-moi – Fick mich“ in deutscher Sprache im Rowohlt-Verlag erschienen. Gleichzeitig existiert am deutschen Markt eine Mehrzahl von Buchtiteln, die, wie beispielsweise der Titel „Engel fickt man nicht“ von M. Heidenreich, das angemeldete Markenwort in grammatikalischer Abwandlung enthalten. Bei dieser Sach- und Rechtslage kann
der angegriffene Beschluss der Markenstelle keinen Bestand haben.”
Na, dann Prosit!
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