Feil, Teil 2: Grenzen sachlicher Werbung
16. Oktober 2008, 11:52:22 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 7 Kommentare |Vor gar nicht allzu langer Zeit berichteten wir in unserem BERLIN BLAWG über ein wettbewerbswidriges Angebot der Feil Rechtsanwälte, die damals bei eBay mit fast risikolosen Abmahnungen geworben hatten. Vielleicht weil ihm die Werbung mit Abmahnungen nicht genug Abmahnungen beschert hat, wechselte er (in der Werbung) die Seiten und bemüht sich jetzt um die Abwehr von Abmahnungen. Ein einträglicheres Massengeschäft? Vielleicht sollten wir mal testen, wie gut die Abwehr der Abmahnung ist?
Gestern fielen mir nämlich bedenkliche Angebote der Rechtsanwälte Feil auf, die zurzeit herausfordernd und gezielt um (bestimmte) abgemahnte Mandanten werben und vermutlich über Suchmaschinen auch abgemahnte Mandanten kanalisieren. Der Werbe-Trick (Sreenshot) sieht so aus:
Abwehr Abmahnung Ed Hardy
von: Feil Rechtsanwälte
Bestell-Nr.: 0131
sofort verfügbar
€ 119,00
Preise inkl. gesetzlicher
MwSt. zzgl. Versandkosten*
Produktinformationen “Abwehr Abmahnung Ed Hardy”
Sie haben eine Abmahnung von Ed Hardy erhalten? Wir beraten sofort!
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, sich gegen ein Abmahnung wirksam zur Wehr zu setzen. Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung.Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder Telefax und/oder in unseren Kanzleiräumen.
Rufen Sie an: 0511/473906-01 – Beratung sofort.
Weitere Informationen zu “Abwehr Abmahnung Ed Hardy”
Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil kennt sich offenbar gut mit EDV und der Optimierung von Suchmaschinen aus. Denn die Werbung für die Abwehr von Abmahnungen passt sich den aktuellen Abmahnwellen individuell und schnell (täglich?) an. Man wirbt fröhlich nicht nur mit der Abwehr von Abmahnungen durch Ed Hardy, nein auch mit vielen anderen Gegnern, wie z.B.:
Abwehr Abmahnung Rasch Rechtsanwälte, Abwehr Abmahnung Eckhard Bielefeld, Abwehr Abmahnung electronicland24, Abwehr Abmahnung Dirk Niederquell, Abwehr Abmahnung SONY, BMG
Die Liste ließe sich zukünftig beliebig fortsetzen…
Wir halten diese Werbung aus zwei Gründen für nicht vereinbar mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das selbstredend besonders für Rechtsanwälte gilt, die sich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz profilieren.
Zunächst ist meines Erachtens bereits § 43b Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO) tangiert, wonach Werbung dem Rechtsanwalt nur erlaubt ist, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Auch wenn sich die Rechtsprechung zu § 43b BRAO und der Werbung von Rechtsanwälten im Allgemeinen stark liberalisiert hat, halte ich die aktuelle Werbung der Feil Rechtsanwälte für die Abwehr von Abmahnungen durch bestimmte Abmahner (in Zukunft heißt es vielleicht SEWOMA?) für nicht mit § 43b BRAO vereinbare Werbung um ein Einzelmandat.
Wahrscheinlich ist die vorliegend zu beanstande Werbung um Einzelmandate zurückzuführen auf die Feilsche Interpretation des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Dezember 2007 -AZ: 1 BvR 1625/06-, wonach das BVerfG eine Gegnerliste auf der Homepage von Rechtsanwälten für zulässig erachtet hat. Man kann sich streiten, ob eine solche Gegnerliste, wie z.B. die Gegnerliste der Rechtsanwälte Internetrecht Rostock http://www.internetrecht-rostock.de/abmahner.htm, gut oder schlecht ist, erlaubt ist sie. Problematisch bleibt eine Gegnerliste in jedem Fall, wenn in der Gegnerliste nicht nur juristische, sondern auch natürliche Personen aufgezählt werden.
Die Werbung mit
Abwehr Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für € 119,-
geht jedoch einen entscheidenden Schritt weiter als eine Gegnerliste. Hier wird konkret um ein Mandat im Zusammenhang mit einer Abmahnung durch eine bestimmte Kanzlei geworben, wodurch die Rechte der genannten Kanzlei Rasch Rechtsanwälte beeinträchtigt werden könnten sowie aller anderen Rechtsanwälte, die sich ebenfalls gut mit Abmahnungen beschäftigen und den Abgemahnten einen guten Rat geben können. Das Verbot der Einzelmandatswerbung ist beispielsweise dann betroffen, wenn mit einem vermeintlichen Abmahner geworben wird, der nur ganz vereinzelt Abmahnungen ausgesprochen hat.
Somit kommen wir sogleich zum zweiten Problem in der Werbung: die Werbung Abwehr Abmahnung Rasch Rechtsanwälte suggeriert, dass Feil Rechtsanwälte eine Abmahnung in jedem Fall für eine Pauschale von € 119,00 abwehren können. Es gilt jedoch als sicher, dass auch die Feil Rechtsanwälte eine berechtigte Abmahnung niemals abwehren können. Bereits aus diesem Grund ist die Werbung irreführend, weil ein abgemahnter potentieller Mandant, der die Werbung Abwehr Abmahnung für eine Pauschale von € 119,00 glauben wird, Feil sind die einzigen Rechtsanwälte, die eine Abwehr abwehren können. Das wusste Rechtsanwalt Thomas Feil anscheinend selbst auch als er die nachfolgende Presseerklärung formulierte:
Schlagworte: Abmahnung, Abmahnwelle, Anwalt, Arbeitsrecht, öffentlich, Berlin, Bielefeld, Brauch, Bundesverfassungsgericht, Dienstleistungen, eBay, Europa, Firma, Frist, gewerblich, Homepage, International, Internet, Internetrecht, IT-Recht, Keyword, Kosten, Liste, negative Feststellungsklage, Onlineshop, Preis, Presse, Produkt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Rechtsprechung, Rostock, Schaden, Schadensersatz, Schule, SEWOMA® Spezial, Shop, Standesrecht, Strafe, Suchmaschine, Suchmaschinen, Telefon, TV, unberechtigte Abmahnung, unlauter, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Urteil, UWG, Veröffentlichung, Verfassung, Versandkosten, Verstoß, Vertragsstrafe, Werbung, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß, wettbewerbswidrigAbmahnung abwehren: Juristische Beratung für 119,00 EUR brutto
(firmenpresse) – www.shopanwalt.de – 119,00 EUR brutto für die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen„Bitte lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und beachten Sie die Fristen. Andernfalls drohen teure gerichtliche Verfahren.“ Dies ist unser erster Rat für den Empfänger einer Abmahnung. Trotz vieler Informationen im Internet zu dem Umgang mit Abmahnungen bleiben juristische Unsicherheiten. Feil Rechtsanwälte haben in Ihrem Onlineshop für Anwaltsdienstleistungen unter www.shopanwalt.de ein besonderes Angebot eingestellt.
Für 119,00 EUR brutto erhält ein Abgemahnter umfassenden rechtlichen Beistand. Der Preis enthält die rechtliche Beratung über die Möglichkeiten, sich gegen eine Abmahnung wirksam zur Wehr zu setzen. Weiterhin ist im Preis der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung mit umfasst. Mehr zu dem Angebot unter http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_119_40.html
Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder Telefax und/oder in den Kanzleiräumen von Feil Rechtsanwälte.
Hier der Fahrplan für die wirksame Abwehr von Abmahnungen:UNBERECHTIGTE ABMAHNUNG
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie sich wehren. Wir informieren Sie über das sinnvollste Vorgehen in Ihrer konkreten Situation. Hier kommen u.a. in Frage:• Negative Feststellungsklage,
• Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.ZWEIFELHAFTE RECHTSLAGE
Wenn der Wettbewerbsverstoß zweifelhaft (z.B. wegen einer regional unterschiedlichen Rechtsprechung), dann zeigen wir Ihnen die Risiken auf und unterbreiten Ihnen Vorschläge für ein weiteres außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen.In Betracht kommen dabei unter anderem:
• Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung,
• Negative Feststellungsklage,
• Vergleichsverhandlungen mit dem Gegner.BERECHTIGTE ABMAHNUNG
Wenn der Wettbewerbsverstoß begangen wurde, dann sind insbesondere• die Angemessenheit der Vertragsstrafe,
• der angesetzte Streitwert,
• die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren,
• der Aspekt der Rechtsmissbräuchlichkeit sowie
• die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Aufbrauchsfrist zu prüfen.Herausgeber dieser Pressemitteilung:
Feil Rechtsanwälte
Georgsplatz 9
30159 Hannover
0511/473906-01Feil Rechtanwälte – Hannover – Rechtsanwalt Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht. Er ist als Lehrbeauftragter der Fachhochschule Hannover tätig. Mehr über uns und unsere Schwerpunkte erfahren Sie unter www.shopanwalt.de. Dort finden Sie auch den ersten deutschen Onlineshop für Anwaltsleistungen. Täglich aktualisierte Rechtsinformationen veröffentlichen wir unter www.recht-freundlich.de.
Hannover, den 28.09.2008
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Weitere Infos zur Pressemeldung:http://www.shopanwalt.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Feil Rechtsanwälte
Georgsplatz 9
30159 Hannover
0511/473906-01Feil Rechtanwälte – Hannover – Rechtsanwalt Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht. Er ist als Lehrbeauftragter der Fachhochschule Hannover tätig. Mehr über uns und unsere Schwerpunkte erfahren Sie unter www.shopanwalt.de. Dort finden Sie auch den ersten deutschen Onlineshop für Anwaltsleistungen. Täglich aktualisierte Rechtsinformationen veröffentlichen wir unter www.recht-freundlich.de.
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Leseranfragen:
Feil Rechtsanwälte
Georgsplatz 9
30159 Hannover
0511/473906-01
Fax 0511/473906-09
kanzlei(at)recht-freundlich.de
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PresseKontakt / Agentur:
Feil Rechtsanwälte
RA Thomas Feil
Georgsplatz 9
30159 Hannover
0511/473906-01
Fax 0511/473906-09
kanzlei(at)recht-freundlich.de
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Firma: Feil RechtsanwälteKontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Feil
Stadt: Hannover
Telefon: 0511/47390601Art der PresseInfo / PresseMitteilung: Produktinformation
Freigabedatum: 28.09.2008
Versandart: Veröffentlichung
Keywords (optional):
Abmahnung, Abwehr Abmahnung, Abmahnung abwehren, shopanwalt, shopanwal …
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17. Oktober 2008, 8:52 Uhr
Lieber Herr Severiens,
machen Sie jetzt was oder reicht Ihnen durch diesen Beitrag der Platz hinter Feil RAe bei Google?
17. Oktober 2008, 10:17 Uhr
Ein interessanter Artikel! Ich bewundere den Mut des Rechtsanwaltes aus Hannover ein solches Angebot zu veröffentlichen. Besonders die Idee auch den Namen des ” Gegners ” zu nennen.
Mir ist durch ein juristisches Verfahren bekannt, welche Auswirkungen entstehen, wenn man den Namen und die komplette Anschrift eines Rechtsanwaltes aus Hannover auf einer Internetseite veröffentlicht.
Die Argumente die der Anwalt in seinen Schreiben nutzt um seine Persönlichkeitsrechte zu schützen, wären sicherlich interessant für den genannten Gegener, der sich gegen eine solche “Werbung” wehren möchte.
Ich habe daraus gelernt! Die Frage ist aber, wann versteht die betreffende Person endlich, dass sie sich entscheiden muss für welche Seite sie arbeiten möchte. Für die ” Guten ” oder die nicht so ” beliebten ” in Deutschland.
Mein Eindruck ist, dass der Anwalt aus Hannover aktuell durch ein Wechselbad der Gefühle wandert. Zahlreiche verlorene Verfahren, den vermeintlichen Verlust eines starken Partners, der kein Interesse mehr hat die Ebay Suchmaschine nach den ” 14 Tage ” Begriffen zu durchsuchen, ein Lehrinstitut, dass die Zusammenarbeit immer kritischer sieht sowie die niederschmetternden Blicke der Berufskollegen und Kolleginnen.
Nicht zu vergessen die negativen Energien aus ganz Deutschland von Betroffenen, die mit einer ” geballten ” Faust in der Tasche Richtung Hannover schauen.
Einzeln betrachtet sind die “Strahlungen” und Wirkungen harmlos. In der Summe aber wirken diese ” Strahlungen ” auf das Gemüt eines Menschen und seines Umfeldes. Wer kennt nicht den Spruch nicht ” Gottes Mühlen mahlen langsam “. Der moderne Ausdruck dafür ist ” Resonanzen aus früheren Entscheidungen ”
Trotz all dieser Umstände und Ereignisse bin ich mir sicher, wir werden alle noch von diesem Anwalt hören. Früher oder später bekommt er noch die ” Kurve ” und wird sich eines besseren orientieren. Inteligenz, Ausstrahlung, Wortgewandheit, Fremdsprachenkenntnisse in Kombination mit Fachwissen. Das sind alles positive Tugenden, die es verdienen in einem Umfeld zu wirken, das den Menschen hilft und nicht den Menschen das Geld aus der Tasche zieht, ohne erkennbare Gegenleistung.
Warten wir es ab. Ich bin guten Mutes.
Ich nutze die Zeit und schreibe an einem Roman mit dem Arbeitstitel: Vom Massenabnahmer zum Edelritter. Leidensweg eines Juristen.
Werner Weisrock
17. Oktober 2008, 10:40 Uhr
Voodoo-Feil?
Also, den folgenden Part, Herr Weisrock, finde ich besonders klasse in Ihrem kommentar:
Ich werde erst mal nichts weiter unternehmen. Denn ich glaube auch an die Macht der Strahlen!
17. Oktober 2008, 11:18 Uhr
Danke für die Blumen. Es freut mich sehr eine solche Resonanz zu erhalten. Aus meiner Sicht steht die Zunft der Juristen und Anwälten ebenfalls vor einem großen Wandel. Wer als Jurist mit Begriffen wie Ausgleich, Mediation und Gerechtigkeit etwas anfangen kann, dem gehört die Zukunft. Es muss ein Ende haben, dass es bei Streitigkeiten Gewinner und Verlierer geben muss. Es geht auch anders, wenn die “Zunft” mehr als Vermittler auftritt und das Bild eines Söldners ablegt.
Ich bin mir sicher es kommt eine neue Generation von Juristen auf den Arbeitsmarkt, die diesen Wandel meistern. Vermutlich stehen die Frauen an erster Stelle, den sie haben schon immer es besser verstanden Konflikte zu lösen. Sie ” Ticken” einfach anders und entscheiden ohne den männlichen ” Instinkt “.
Zu Ihrem Hinweis:
Ich werde erst mal nichts weiter unternehmen. Denn ich glaube auch an die Macht der Strahlen!
Also … ohne Power nix los – man muss schon etwas tun … Die “Strahlen ” erzeugen sich nicht von selbst. Sie entstehen durck Gedanken, Wünsche, Gemeinschaft – so genau weis ich das auch nicht. Ich glaube aber an deren Wirkung. Die eine oder andere Mauer in Deutschland wurde dadurch überflüssig.
17. Oktober 2008, 16:03 Uhr
Ein guter Ansporn: “ohne Power nix los”.
Man sollte sich natürlich vergegenwärtigen, dass es alle nicht weiter bringt, wenn viele einem etwas Böses wünschen.
Ich wünsch mir, dass von heute auf morgen 6/7 aller menschlichen Bedürfnisse wegfallen.
2. Dezember 2008, 20:26 Uhr
Massenabmahner sucht Unterstützung
Ein bekannte Kanzlei aus Hannover sucht
einen Rechtsanwalt für den Einsatz mit Tätigkeitsschwerpunkt Internetrecht.
Was das wohl bedeutet? Dieser Massenabmahner befindet sich zur Zeit in einer kreativen Pause, so ist mein Eindruck. Sein „Dauermandant“ bewirbt seine Computerprodukte nur noch im eigenen Shop. Bei Ebay ist sein Shop ohne Inhalt.
Die massiven Beschwerden von Online-Händlern die Opfer einer Massenabmahnung aus Hannover wurden, ist stark zurückgegangen.
Auf den ersten Blick sind das Ereignisse die darauf schließen, dass beide kein Interesse mehr an einer umfangreichen Zusammenarbeit haben. Mein Anwalt, der schon einige Prozesse gegen „ Mister Sorry“ geführt hat, meint die beiden wären nun genügend „ verarztet „. Andere, erfahrene Online-Händler sprechen von einer Weihnachtspause um den himmlischen Frieden nicht zu gefährden.
Nun werde ich die Lage weiterhin beobachten. Bin gespannt ob mit sich ein neuer Mitarbeiter findet, der den Mut hat seine Unterschrift auf zukünftigen Massenabmahnungen zu zeichnen. Seine Vorgängerin hat es nicht geschafft die hohen Erwartungen zu erfüllen. Das Wissen zur Erkenntnis, dass Halbxxxx [editiert, 03.12.2008, dpms] Vorgehensweisen auch das persönliche Glück beeinflussen können, das hat Sie von mir.
Ich hoffe aber immer noch, dass der bekannte Anwalt, der sich auch gerne bei den bekannten Fachzeitschriften empfiehlt, einen Lehrstuhl besetzt, nun endlich „verstanden“ hat. Das Leben ist ein großer Kreislauf, was man heute säät, das wird man morgen ernten.
Ich wünsche guten Appetit und frohe Weihnachten.
26. Februar 2010, 23:37 Uhr
Leider werden unsere Kommentare auf den Webseiten http://www.abmahnung-blog.de des Herrn RA Feil ohne Ankündigung entfernt. Falls Sie von einer Abmahnung betroffen sein sollten, sollten Sie wissen, dass nicht abgewehrte Fälle im o.g Blog nicht erwähnt werden. Hätten wir den Anwalt nicht eingeschaltet, wären wir mit einer Summe von ca. 800 EUR davon gekommen. Mittlerweile belaufen sich unsere Kosten auf ca. 2000 EUR und ein Ende ist nicht abzusehen. Daher lassen Sie sich nicht beirren mit den Worten :”Wir haben schon eine Abmahnung erfolgreich abwehren können.” Fragen Sie auch nach den Fällen, in denen RA Feil und sein Team nicht erfolgreich waren.