FCKW-frei? Abmahnung kommt sofort!

10. September 2010, 14:23:05 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |

FCKW ist die Abkürzung für Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die bis in die 90er-Jahre als Treibgase und Kältemittel industriell eingesetzt wurden, aber mittlerweile in fast vollständig verboten sind. Fast jeder kennt die :

FCKW-frei

Diese Werbeaussage bleibt jetzt vermutlich den Geschichtsbüchern vorbehalten. Wer heute mit den Werbeaussagen “FCKW-frei”, “ohne FCKW” oder “no FCKW” wirbt, wird abgemahnt. Abmahnungen werden derzeit von Verbraucherverbänden und Vereinen, die sich die Förderung des lauteren Wettbewerbs im verschrieben haben, abgemahnt.

Der Vorwurf lautet: mit Selbstverständlichkeiten

Klingt einigermaßen überzeugend, soweit man bedenkt, dass der Einsatz von FCKW heutzutage nur noch in  Ausnahmefällen zugelassen ist. Wenn der Einsatz für die beworbenen ohnehin verboten ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, warum die selbstverständliche Eigenschaft, dass die Ware kein FCKW enthält, besonders hervorgehoben müsste.

Händlern kann daher nur dazu geraten werden, ihre entsprechenden Produktbeschreibungen schnell zu ändern.

Wir können Ihnen als FCKW-Abmahnungs-Betroffener vielleicht helfen, den so gering wie möglich zu halten. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

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2 KOMMENTARE

  1. labrador4you

    da hatts was auf die nuss gegeben
    einmal hier.

    http://www.bvoh.de/blog1.aspx

    http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_258902/DE/Themen/Wirtschaft/Verbraucherschutz/Liste__qualifizierter__Einrichtungen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.pdf

    tja und schon wars das mit der legimtät zum abmahnen. das wird ihren kollegen dr.M. sehr ärgern.

    ich hab ausnahmsweise mal nix damit zu tun *schwör*

  2. SEWOMA® | BERLIN BLAWG | Werbung mit Selbstverständlichkeiten: FCKW-frei

    [...] letzten Jahr berichten wir bereits über Abmahnungen wegen der unlauteren Werbung mit der selbstverständlichen Eigenschaft von Kühlgeräten [...]

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