EuGH: Keine Markenrechtsverletzung durch Google-AdWords?
22. September 2009, 14:44:21 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres über die Frage zu entscheiden, ob das Benutzen einer Marke im Rahmen der Internetwerbung über Google AdWords eine Markenrechtsverletzung ist. Der BGH legte die die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vor.
Die Schlussanträge des Generalanwalts in einer Parallelsache aus Frankreich liegen nun vor und lassen den (voreiligen) Schluss zu, dass der EuGH eine Markenrechtsverletzung verneinen wird. Der Generalanwalt Poiares Maduro beweist seinen Sinn für Humor, als er eingangs aus dem Matthäus-Evangelium zitiert:
“Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden”
Maduro bringt die Fallfragen auf einen Nenner:
“Streitig war die Frage, ob die Benutzung von Stichwörtern, die Marken entsprechen, rechtmäßig ist.”
Tatsächlich steckt der Teufel im Detail und es muss je nach Sachverhalt unterschieden werden. Dazu sei die Lektüre des Schlussantrags empfohlen. Letztlich verneint Maduro eine Markenrechtsverletzung mit einem abstrakten Satz:
“Die von einem Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines Vertrags über die entgeltliche Internetreferenzierung vorgenommene Reservierung eines Stichworts, aufgrund dessen im Fall einer dieses Wort verwendenden Suchanfrage die Bildschirmanzeige eines Links ausgelöst wird, der das Angebot enthält, sich mit einer Website in Verbindung zu setzen, die von diesem Wirtschaftsteilnehmer betrieben wird, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten, und der eine Marke wiedergibt oder nachahmt, die ein Dritter zur Kennzeichnung identischer oder ähnlicher Waren hat eintragen lassen, stellt auch dann, wenn der Inhaber dieser Marke seine Genehmigung hierzu nicht erteilt hat, als solche keinen Eingriff in das dem Inhaber der Marke durch Art. 5 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken garantierte Ausschließlichkeitsrecht dar.”
Moduro stellt schließlich fest, dass die Markeninhaber auch zukünftig keine Chance haben werden, erfolgreich gegen Google mit dem Argument vorzugehen, Google dürfte kein Instrumentarium zur Verfügung stellen, dass es Dritten erleichtere, Markenrechtsverletzungen durch Google Adwords zu begehen.
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