OLG Dresden: Angaben nach EnVKV zwingend auf Angebotsseite
28. Dezember 2009, 10:22:20 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 24.11.2009 – 14 U 1393/09 – stellen Händler mit Haushaltelektrogeräten nur dann sicher, dass dem Interessenten die (Pflicht-)Angaben nach der Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen (EnVKV) zur Kenntnis gelangen, wenn sich alle Angaben auf der Angebotsseite finden.
“Solange der Beklagte aber mit einer Angebotsseite wirbt, ist eine Sicherstellung nur dann gewährleistet, wenn sich die Angaben auf dieser Seite finden.”
Verweise auf Unterseiten reichen demnach nicht aus.
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