BGH: Unverlangte Zusendung elektronischer Post – eMail-Werbung II

27. August 2009, 12:51:48 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |

Der () hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 – I ZR 218/07 – erneut klargestellt, dass bereits die einmalige unverlangte einer mit werbenden Elementen unzulässig ist. Der machte deutlich, dass dieses Verbot nicht nur für Werbe- im engeren Sinne gilt, sondern es genügen kann, wenn der Versende seine Geschäftstätigkeit in der offen liegt.

Leitsatz des BGH:
Bereits die einmalige unverlangte einer E-Mail mit kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 – I ZR 218/07 – OLG /Main
LG /Main

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EIN KOMMENTAR

  1. Von Produktinformationen und Werbung - Sehr geehrter ITler, Sie stehen in unsere Kunden bzw Interessentendatei, Mail, Kunden, Mailadresse, Auskunft - Data Travelers-Blog

    [...] es ja erlaubt sei hier sowas zuzusenden . Ein wirklich sehr schönes und kurz zusammengefasstes Urteil zu diesem Thema Werbung per e-Mail findet man hier. Und wer sich das einmal durchliest, der wird auch sofort begriffen haben, was hier Fakt ist und [...]

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