eMail statt Briefpost: Elektronischer Rechtsverkehr bald bei allen Gerichten?
29. Juli 2004, 08:55:10 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Bundesjustizministerium präsentiert einen neuen Gesetzesentwurf über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz, der vom Kabinett beschlossen wurde. Der Gesetzesentwurf ist Teil der Initiative BundOnline2005.
Praktisches Beispiel:
“Rechtsanwältin Müller hat von ihrem Mandanten den Auftrag, den Kaufpreis für ein Auto einzuklagen. Sie fertigt die Klageschrift auf ihrem PC. Den Schriftsatz unterschreibt sie elektronisch d. h., sie signiert ihn mit seiner Signaturkarte, um durch diese Verschlüsselung die Authentizität von Absender und Verfasser sicherzustellen. Anschließend klickt sie im Internet auf der Homepage des Gerichts den „Gerichtsbriefkasten“ an. Beim ersten Mal meldet sie sich mit einem Benutzernamen und einem frei gewählten Kennwort im System an. Im nächsten Schritt klickt sie die Option „Neues Verfahren“ an und fügt in das Feld „Wählen Sie das zu übertragende Dokument“ das Dokument „Klageschrift“ ein. Anschließend klickt sie den Button „Übertragen“ an und übermittelt so mit dem Webbrowser den elektronischen Schriftsatz per Upload. Das Gerichtssystem generiert dann sofort eine Eingangsbestätigung, die per email bei Rechtsanwältin Müller eingeht. Damit kann sie kontrollieren, dass ihr Schriftsatz tatsächlich bei Gericht eingegangen ist. Das Dokument wird unveränderbar in der elektronischen Akte des Gerichts gespeichert. Über Zustellungen an den Beklagten oder andere Prozessparteien wird die Rechtsanwältin elektronisch informiert. Um sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren, kann Rechtsanwältin Müller jederzeit online vom Schreibtisch ihrer Kanzlei aus in der elektronischen Gerichtsakte blättern.” (BMJ)
Neben der Hard- und Software benötigt der Bürger oder Rechtsanwalt, der online klagen will, noch eine qualifizierte Signatur. Mehr zur Signatur bei DPMS INFO …
Ich wünsche mir und allen Interessierten, dass das Gesetz noch im Jahr 2005 in Kraft tritt. Denn von der Kommunikation mit den Gerichten und anderen Behörden verspreche ich mir viel Ersparnis, sowohl aus finanziellen als auch aus zeitlichen Aspekten. Die Kollegen, die beim Bundesgerichtshof und dem Bundespatentgericht bereits jetzt Dokumente elektronisch eingereichen können, profitieren von den Vorteilen des elektronischen Rechtsverkehrs. Wie sind die Erfahrungen?
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