Einheitliche Rufnummer 116 116 für Kartensperren

30. März 2005, 11:33:24 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Gute Neuigkeiten für Mitmenschen, die gerne einmal das Portemonnaie “irgendwo” liegenlassen, aber auch für alle zukünftigen Opfer von Taschendiebstahl und ähnlichen Delikten: Ab 1. Juli diesen Jahres wird in als erstem Land der Welt eine einheitliche Rufnummer für die von EC und Keditkarten, SIM-Mobiltelefonkarten und ähnlichen Identifikationsmedien eingerichtet. Über die Nummer 116 116 werden Kunden, denen besagte Dinge abhanden gekommen sind, dann zu den jeweils zuständigen Stellen -also Banken, Handyprovider und dergl.- weiter geleitet um dort schnell die notwendige auszulösen. Sie sollten die Nummer also am bestens schnellstens irgendwo notieren, wo Sie sie im Falle des Falles dann auch finden.

Der Adreßspeicher des Handys oder die Geldbörse sind als Aufbewahrungsorte jedenfalls nicht zu empfehlen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten des Rufnummernbetreibers Sperr e.V.

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