eBundesanzeiger mit neuen Dienstleistungen

31. Mai 2006, 11:50:40 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Der eBundesanzeiger, die elektronische Ausgabe des amtlichen Mitteilungsorgans, gibt in eigener Sache bekannt, daß er seine Dienstleistungspalette erweitert hat. Mit den sog. “Push-Diensten” ist es möglich, sich gezielt neue amtliche Bekanntmachungen per Mail zusenden zu lassen. Die genauen Bedingungen sind auf den Seiten des eBundesanzeigers in einem PDF (link) zusammen gefaßt.

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