eBay statt Gerichtsvollzieher
24. August 2007, 19:12:33 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |Wer bei eBay über den Verkäufer Justiz Magdeburg stolpert, sollte nicht von einem Scherz ausgehen.
Es handelt sich dabei tatsächlich um ein offizielles Profil der sachsen-anhaltinischen Justizbehörden, die auf diesem Wege Gegenstände, die im Verlauf von Strafverfahren eingezogen wurden, verwerten möchten.
Bisher werden solche Gegenstände durch Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert. Die gesetzliche Grundlage für Verfall und Einziehung von Gegenständen im Strafverfahren findet sich in den §§ 73 bis 76a StGB.
Schlagworte: öffentlich, eBay, Internetrecht, Presse, SEWOMA® Spezial, Strafrecht


24. August 2007, 21:31 Uhr
die justiz magdeburg verkauft bei ebay ?
aber gut zu wissen das eine behörde als PRIVATER verkäufer bei ebay auftreten darf.
somit sind fast alle gesetzlichen rechte die händler haben ja nicht relevant.
25. August 2007, 14:58 Uhr
Erstaunlich… bei den ebay “Auktionen” handelt es sich ja gerade nicht um Versteigerungen.
@nawerwohl:
Was haben denn Händler für gesetzliche Rechte. Das sind doch wohl eher Pflichten, oder?
27. August 2007, 15:56 Uhr
Das heißt, ich darf hier tatsächlich Hehlerware erwerben?