eBay. Immer diese betrügerischen Käufer
11. Januar 2008, 14:07:22 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Aus aktuellem Anlass habe ich bei eBay nach Möglichkeiten gesucht, einen betrügerischen Verkäufer zu melden. Offensichtlich schützt eBay seine Verkäufer besser als die Käufer. Denn auffällig oft, ist in den Hilfethemen von unzuverlässigen oder gar betrügerischen Käufern -nicht Verkäufern- die Rede. Diese eBay-Aufstellung muss für einen betrogenen Käufer eine Menge Salz in den offenen Wunden sein.
eBay ist echt eine große Hilfe im Betrugsfall – in erster Linie für die große Vielzahl der betrogene Verkäufer. Die Zahl der betrogenen Verkäufer wächst und wächst. Roland Koch und Wolfgang Schäuble fordern bereits eine persönliche Übergabepflicht auf dem nächst gelegenen Polizeirevier. Man kann sich nur nicht darüber einigen, ob der Sitz des Verkäufers oder doch der des Käufers maßgeblich sein soll.
Schlagworte: eBay, Internetrecht, Strafrecht



11. Januar 2008, 19:25 Uhr
Wie wär’s mit der persönlichen Übergabe in einem Ladenlokal, das der Käufer oder der Verkäufer speziell für diesen Zweck betreibt?
12. Januar 2008, 1:29 Uhr
Kapier ich nicht:
Allgemein (Käufter + Verkäufer): Punkte 1, 6, 7, 8, 10
Für Käufer: Punkt 4
Für Verkäufer: Punkt 9
Probleme mit Verkäufern: Punkte 2, 3
Probleme mit Käufern: Punkt 5
Wo ist da ein Ungleichgewicht?
12. Januar 2008, 10:24 Uhr
Der Käufer wird als Betrüger abgestempelt!!!
Da die wohl fast alle Verkäufer vorab Zahlung vereinbaren, frage ich mich wie ein Käufer überhaupt betrügen will?
12. Januar 2008, 10:25 Uhr
Ja, stimmt ein Ladenlokal gibt es ja auch noch…