DPMA: Außergewöhnliche Fristen
27. Januar 2010, 15:07:40 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist immer wieder für Überraschungen gut. Auf meinen Antrag auf Einsicht in drei Marken erhielt ich folgende Mitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Akte mit dem oben angegebenen Aktenzeichen können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen, die mit dem zehnten Tag nach dem Empfang dieses Schreibens beginnt, gegen Vorlage dieses Bescheides …
Wenn die Akte heute schon ausläge, hätte ich sogar 24 Tage Zeit. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Akte erst ab dem zehnten Tag zur Einsicht bereitliegt.
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