Die GPL setzt sich auch in Frankreich durch
24. September 2009, 11:42:16 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Die General Public Licence (früher Gnu Public Licence, GPL) ist eine sog. “open-source” Lizenz. Im Gegensatz zu konventionellen Programmen wird open-source-software (OSS) im Quellcode veröffentlicht, d.h. in veränderbarer und für Programmierer nachvollziehbarer Form. OSS die unter der GPL veröffentlicht wird, darf auch tatsächlich von jedermann verändert werden, aber nur, wenn im Falle einer Veröffentlichung der geänderten Version diese zu identischen Bedingungen erfolgt. Außerdem muß der Quellcode der Software auf Verlangen ausgehändigt werden und die Lizenzbedingungen müssen stets beigefügt werden. Die prominenteste Software, die unter der GPL steht, ist das Kernelement des Betriebssystems Linux. Es gibt außer der GPL noch etliche weitere OSS-Lizenzen, mit durchaus verschiedenen Bedingungen.
Problematisch an der GPL ist die Tatsache, daß sie aus dem amerikanischen Rechtskreis stammt und ganz auf das US-Recht zugeschnitten ist. Mit welchem Ergebnis die Bedingungen dieser Lizenz in anderen Staaten, insbesondere in Europa, durchsetzbar sind, gehört daher zu den spannenden Rechtsfragen für IT-Rechtler. Nach einem Bericht des Fachverlages Heise hat nun ein französisches Berufungsgericht wesentliche Bedingungen der GPL angewendet und ein Unternehmen zum Schadenersatz verurteilt, daß gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen hatte.
In Deutschland wurde die GPL wiederholt erfolgreich von den Gerichten angewendet und im Grundsatz inhaltlich bestätigt.
Schlagworte: öffentlich, Berlin, Computerrecht, Deutschland, Europa, Internet, IT-Recht, Prominente, Schaden, Software, Urteil, Veröffentlichung, Verlag, Verstoß

