Die Bundesregierung plant die Einrichtung eines Rechtsanwalts-Ombudsmannes
24. September 2008, 12:12:34 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten sollen künftig vor einer außergerichtlichen Schiedsstelle verhandelt werden können. Ein entsprechendes Gesetz bereitet gerade das Bundesjustizministerium vor. Streitgegenstände können insbesondere Fragen der Honorarabrechnung und der Haftung für Fehler des Rechtsanwaltes sein.
Die Schlichtungsstelle soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft soll durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt werden.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, soll für beide Seiten freiwillig sein.
Schlagworte: Anwalt, Anwaltshaftung, Fehler, Haftung, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, SEWOMA® Spezial, Zivilprozessrecht, Zivilrecht


24. September 2008, 15:52 Uhr
na da wäre aber aber der gute dr. mann mal wieder um ein sattes sümmchen an honoraren gebracht. hatte er sich doch solche mühe gemacht diese seite ins netz zu bringen.
http://www.anwaltshaftung.info/
irgendwie scheint ihn dieses jahr das glück verlassen zu haben*g*