Deutsche Nationalbibliothek: “Wir überlegen noch”
28. September 2006, 14:55:08 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Auf Nachfrage per eMail teilt mir die Deutsche Staatsbibliothek heute mit, daß sie die uferlosen Verpflichtungen von Webseitenbetreibern nach dem neuen Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) erheblich einschränkend auszulegen gedenkt.
“Das muss natürlich näher spezifiziert werden, schon in unserem eigenen Interesse. Derzeit erarbeiten wir zusammen mit unserem zuständigen Ministerium die Verordnung, die das Gesetz erläutern soll, außerdem sitzen wir an den Überlegungen zu konkreten Sammeldefinitionen.”
Aus einer eMail der Deutschen Nationalbibliothek
Immerhin sichert man mir zu, so lange die Nationalbibliothek selbst noch nicht wisse, was sie eigentlich wolle und wie das technisch zu realisieren sei, würden auch keine Mahn- und Ordnungswidrgkeitenverfahren eingeleitet. Dabei übersieht Bibliothek allerdings, daß sie den klaren gesetzgeberischen Auftrag hat, alles zu sammeln, was im deutschen Teil des Internets publiziert wird.
Im Ergebnis ist das Gesetz ein Skandal. Jeder Betreiber einer deutschen Internetseite wird über Nacht zum Delinquenten einer Ordnungswidrigkeit gemacht und hängt mittelfristig von der Gnade einer selbst heillos überforderten Institution ab.
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