DeTeMedien: Abmahnung wegen eines privaten Branchenbuchs

1. Dezember 2005, 12:58:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |

Reiner Schmidt aus Straubing berichtet, dass er von der Deutsche (DeTeMedien) wegen der Verwendung des Begriffes Branchenbuch und eines gelblichen Farbtons auf seiner Webseite im August diesen Jahres aufgefordert wurde, “aus marken- und wettbewerbsrechtlichen Gründen und zur Vermeidung eines unzutreffenden Eindrucks” die oben genannte herauszunehmen und die verwendete Farbe ,,gelb” zu ändern. Darauf (nicht im Sinne von DeTeMedien reagiert), wird Schmidt als nächstes eine zugestellt, worin die Ansprüche bestätigt wurden. Auch mit seinem hatte Schmidt anscheinend kein Glück. Zuletzt zeigt Schmidt aber, dass er seinen noch nicht verloren hat und wünscht dem TELEKOM-Konzern: “weiterhin viel Spass mit eurer gelben Farbe und Branchenbüchern.

Was ist mit einem , ggf. beschränkt auf die Kostenentscheidung?

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4 KOMMENTARE

  1. MarkenBlog » Blog Archive » Abmahnung Branchenbuch in Gelb

    [...] Das Berlin Blawg berichtet über eine über eine Abmahnung der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) wegen der Verwendung des Begriffes Branchenbuch und eines gelblichen Farbtons auf seiner Webseite. [...]

  2. dpms

    Danke Peter!

    http://www.rettet-das-internet.de/

  3. Friedrich Winkelgrund

    Hallo,
    Die Abmahnungen wegen der Bezeichnung Branchenbuch scheinen jetzt in Serie zu gehen. So könnnen auch kleinste Konkurrenten aus dem Weg geräumt werden. Kommt es dann zur Klage, ist das bei einem hohen Streitwert ein lukratives Geschäft für die Anwälte der Telekom, während die Opfer hierdurch in den Ruin getrieben werden. Und die Gerichte entscheiden offensichtlich gern im Sinne der Telekom. Zuerst wurde versucht die Farbe Gelb zu verbieten. Dann hat die Telekom durchsetzen können, daß sich nur derjenige Branchenbuch nennen darf, welcher ein vollständiges Branchenverzeichnis aufzuweisen hat. Da inzwischen das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil festgestellt hat, daß auch das Branchenverzeichnis der Telekom-Tochter DeTe-Medien nicht vollständig ist, wird nun mit dem Argument verklagt, wer nicht “nahezu” vollständig ist dürfe sich nicht Branchenbuch nennen. Außerdem bestünde Verwechslungsgefahr mit den Gelben Seiten, da der Internetbenutzer das Branchenverzeichnis “Gelbe Seiten” (welches sich selbst nicht Branchenbuch nennt) erwarten würde wenn er im Internet nach einem Branchenbuch sucht. Werden jetzt hunderte Internet-Branchenbücher weggeklagt, bis nur noch die Gelben Seiten übrigbleiben?
    Ich selbst betreibe ebenfalls ein kleineres regionales Branchenverzeichnis und bin auch zuerst abgemahnt und dann verklagt worden. Die Gerichtsentscheidung steht noch aus.
    Ausführliche Daten über den mich betreffenden Prozessablauf kann man unter dieser Adresse einsehen: http://www.branchenbuchcottbus.de/Feindbild_Telekom/feindbild_telekom.html
    Würde mich freuen, sollten sich ebenfalls Betroffenen bei mir melden.

  4. Berlin Blawg - Sewoma® » Blog Archive » DeTeMedien Update: Abmahnung wegen eines privaten Branchenbuchs

    [...] BERLIN BLAWG berichtete über die Abmahnung gegen einen Betroffenen wegen der Verwendung der Bezeichnung Branchenbuch im Internet. Jetzt meldet sich die Fa. Winkelmann aus Cottbus, die ebenfalls mit DeTeMedien wegen der Verwendung der Bezeichnung Branchenbuch-Cottbus im Streit ist. Die Fa. Winkelmann hat gleich die komplette Klageschrift online gestellt. [...]

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