“Haßprediger”?
2. Dezember 2005, 16:41:07 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Nach einem Bericht der taz hat das Potsdamer Landgericht dem ZDF untersagt, einen Imam weiterhin als “Haßprediger” zu bezeichnen.
Vor etwa einem Jahr hatte ein Bericht des ZDF-Magazins “Frontal 21″ für Aufsehen gesorgt, in dem der Betroffene während einer Predigt gezeigt wurde. Nach der Übersetzung des ZDF soll er während der Predigt gesagt haben, die Deutschen stänken, weil sie sich nicht wüschen. An diesen vorgeblichen Äußerungen hatte sich seinerzeit eine schrille Debatte über angebliche “Haßprediger” entzündet. Der Betroffene war in der Berichterstattung des ZDF -insbesondere auch im Internet- als solcher bezeichnet worden.
Die Entscheidung des Landgerichts erging nach dem Bericht als Versäumnisurteil, weil das ZDF nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war.
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