Das Unterlassungsbegehren des Erzbistums München
28. April 2006, 12:39:47 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Es gibt in der jüngeren Vergangenheit einen Trend hin zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die offensichtlich unbegründet sind. Z.B. wenn die Anwendbarkeit des Markenrechtes weit überdehnt wird oder pauschal die Linksetzung auf eine Internetadresse verboten werden soll.
Den Vogel schießt aber nach einem Bericht in der heutigen taz das Erzbistum von München und Freising ab. Dort will man den Fernsehsender MTV zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingen, mit dem Inhalt auf die Ausstrahlung einer Fernsehsendung zu verzichten, die offenbar keiner der Verantwortlichen des Bistums je gesehen hat. Den Pressesprecher des Bistums zitiert die taz, man habe zwar eine DVD bestellt, aber die sei leider nocht nicht da.
Tja, waren das noch Zeiten, als der Vatikan noch Vorzensur betreiben konnte.
Schlagworte: Adresse, Archiv, Berlin, Blog, Internet, Landgericht, Marke, Marken, Markenrecht, München, Presse, TV, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Waren, Zivilrecht


28. April 2006, 15:46 Uhr
[...] schreibt der Rechtsanwalt aus Berlin Sebastian Wolff-Marting im Sewoma Blawg zu dem Unterlassungsbegehren trocken. [Trackback URI] [Permalink] [...]