Das ganze Internet abmahnen
22. Januar 2010, 08:39:50 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 3 Kommentare |
Die Komsa AG hatte bereits damit begonnen, das ganze Internet abzumahnen, weil Mitarbeiter der Firma auf fast allen Internetseiten ihr eigenes Logo, ein Bündel grüner Pfeile, entdeckten. Nach einem Artikel bei Spiegel Online gibt es einen ganz einfachen Grund für die vielen grünen Pfeile:
“Im Komsa-Firmennetz blendet ein Ad-Blocker die Werbung auf Web-Seiten aus und ersetzt die Banner durch das Firmenlogo. Deshalb sahen Mitarbeiter überall im Web ihr eigens Signet.”
So lustig die Abmahnungen bzw. Schutzrechtsverwarnungen durch die Firma Komsa AG auch klingen. Für die Firma könnte der Schuss richtig nach hinten losgehen.
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen, wie z.B. aus Markenrecht, lassen beim Abgemahnten Schadensersatzansprüchen gegen den unberechtigten Abmahner entstehen.
Die Komsa AG sollte daher schnell ihre Anwälte damit beauftragen, zu erklären, dass sich Komsa nicht länger der geltend gemachten Ansprüche berühmt.
Schlagworte: Abmahnung, Berlin, Content, Firma, Internet, Marke, Marken, Markenrecht, Markenrecht, Schaden, Schadensersatz, Schutzrecht, Upload, Werbung


22. Januar 2010, 12:51 Uhr
[...] “Unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen, wie z.B. aus Markenrecht, lassen beim Abgemahnten Schadensersatzansprüchen gegen den unberechtigten Abmahner entstehen.” (Quelle: Kanzlei SEWOMA) [...]
22. Januar 2010, 21:36 Uhr
Ein bißchen spät. KOMSA hat bereits am 21.01. alle Forderungen zurückgezogen und sich bei den (3!) Abgemahnten entschuldigt.
23. Januar 2010, 2:45 Uhr
Erstaunlich ist übrigens, dass die Anwältin offenbar die abgemahnten Seiten nicht selbst sich angesehen hat. Das sollte doch im Rahmen einer jur. Prüfung Standardprüfung sein. Oder war bei ihr auch der Werbeblocker installiert?