Das Aus für Online Apotheken und Versandhandel im Internet?

31. Januar 2005, 14:30:31 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Ein des Kammergerichts lässt derweil Apotheker in ganz aufhorchen. DocMorris ist per Verbotsverfügung ( in Höhe von 250.000 €) untersagt worden, weiterhin (verschreibungspflichtige) Medikamente nach zu versenden. Nach der Novelle des Arzneimittelrechts schien eigentlich klar zu sein, dass europäische Anbieter den Wirtschaftsraum nutzen dürfen, um Ihre Medikamente per grenzüberschreitend an zu versenden. Nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der (-) aus dem nach erlaubt, soweit die dortigen Anbieter den deutschen Standards genügen. Das hat nun festgestellt, dass niederländische Apotheken den deutschen Standards nicht genügen würden.

Ein generelles Verbot wird man daraus nicht herleiten können. Der wird weiter blühen und DocMorris wird allen voran die niederländischen Rahmenbedingungen den deutschen Standards entsprechend anpassen. Zudem hat DocMorris gegen die Entscheidung des Kammergerichts Beschwerde beim () eingelegt. Damit ist die Entscheidung des Kammergerichts (noch) nicht in Rechtskraft erstarkt.

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