Cannabis und Feststellung der Fahruntüchtigkeit
14. Dezember 2005, 13:39:10 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 5 Kommentare |AUTO MOTOR SPORT weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14.12.2005 – AZ: 1 Ss 189/05 – hin, wonach es zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit nicht genüge, pauschal darauf zu verweisen, der Fahrzeugführer habe vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert. Vielmehr müssten konkrete Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit getroffen werden. Dem Fahrzeugführer müsste beispielsweise nachgewiesen werden, dass er aufgrund von Ausfallerscheinungen nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen.
Das Amtsgericht Sinzig hatte den Angeklagten in der Vorinstanz wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB zu einer Geldstrafe i.H.v 250 € verurteilt und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das OlG Koblenz hob diese Entscheidung durch das o.a. Urteil auf.
Die Rechtsprechung des OLG Koblenz steht damit im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht – BERLIN BLAWG berichtete. Das BverfG hatte mit Beschluss vom 21. Dezember 2004 – 1 BvR 2652/03 – bereits entschieden, dass “nicht mehr jeder Nachweis von THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreiche.” [...] “Infolge des technischen Fortschritts hat sich inzwischen die Nachweisdauer für das Vorhandensein von THC wesentlich erhöht. Spuren der Substanz lassen sich nunmehr über mehrere Tage, unter Umständen sogar Wochen nachweisen.”
Dies ist selbstverständlich kein Freibrief für Cannabiskonsumenten. Jeder vernünftigerweise Mensch sollte sein Auto stehen lassen, sobald er unter dem Einfluss berauschender Mittel steht.
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18. März 2009, 16:27 Uhr
[...] OLG Koblenz hatte mit Urteil vom 14. Dezember 2005 – AZ: 1 Ss 189/05 – entschieden und deutlich herausgestellt, dass es zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit nicht [...]
7. Juli 2009, 20:01 Uhr
..also ich glaube die fahrtüchtigkeit ist da das geringste problem, also zumindest bei einer verkehrskontrolle, schlimmer wirds bei einem unfall mit personenschaden……
22. Juli 2009, 8:12 Uhr
der Drogenkonsum und das Trinken haben keinen Platz beim Autofahren, ja, die Personenschaden sind das größte Problem
6. Januar 2010, 8:16 Uhr
Die Geldstrafe muss höher sein, auch ein solcher Fahrer verdient für ein Jahr bestraft zu werden, kein Auto mehr zu fahren!
18. Februar 2011, 15:34 Uhr
[...] BERLIN BLAWG weist auf ein interessantes Urteil hinsichtlich der Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Cannabis am Steuer hin. [...]