BVG: Nutzungsentgelt fürs Streckennetz?
30. November 2009, 14:21:18 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), eine Anstalt öffentlichen Rechts, verlangt seit kurzem eine Lizenz für die Nutzung ihres Streckennetzes. Für die Nutzung des komplette Streckennetzes in Papierform mit einer Auflage von 100.000 Exemplaren verlangt die BVG nunmehr € 300,00 im Jahr.
Zu Recht?
Man könnte der BVG mit § 5 Urheberrechtsgesetz entgegentreten. Schließlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit Urteil vom 06.05.1999 – I ZR 199/96 – “Tele-Info-CD” klargestellt, dass es höchst umstritten war, ob Fernsprechbücher als amtliche Werke iSv. § 5 UrhG gelten. Für Eisenbahn- und U-Bahnstreckennetze dürfte nichts anderes gelten.
Das Argument, dass die Deutsche Bahn und Telekom längst privatisiert sind, gilt für die BVG nicht.
Wir sind gespannt, wie sich diese Sachverhalte entwickeln und wie ggf. ein Berliner Gericht entscheiden wird.
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30. November 2009, 15:00 Uhr
Naja – Fahrpläne und amtliche Kartenwerke/Stadtpläne sind auch nicht nach § 5 UrhG dem Schutz entzogen (Wandtke/Bullinger/Marquardt, § 5 Rn. 20 mwN) – das würde ich eher auf den Streckenplan übertragen als die Ausführungen in der Tele-Info-CD-Entscheidung.