Bundespatentgericht entscheidet gegen Markenregistrierung von DDR-Symbol
23. Juli 2008, 14:46:14 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Bundespatentgericht hat im Verfahren 26 W (pat) 69/05 (
PDF) entschieden, daß eine Markeneintragung des DDR-Staatswappens mit dem umlaufenden Schriftzug “FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT”, wie es in der DDR für Orden u.ä. genutzt worden ist, gegen die guten Sitten verstößt. Eine entsprechende Marke, die bisher für allerlei Merchandisingprodukte sowie Getränke und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen eingetragen ist, ist daher von Amts wegen (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) zu löschen.


