Bio-Betrug
29. April 2006, 15:41:43 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Bei der Masse an Bio-Geschäften und Bio-Marken, die seit einigen Jahren in Deutschlands Groß- und Kleinstädten wie Pilze aus dem Boden schießen, können doch nicht alle Geschäfte echte Bio-Produkte verkaufen. Bio für alle ist Musik aus der Zukunft. Das dachte sich auch ein Unternehmer, der “normale” Waren als “Bio”- oder “Öko”-Erzeugnisse deklarierte, obwohl es sich um Produkte aus konventionellem Anbau handelte.
Glatter Betrug.
“Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet”,
heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.
Der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts Bad Kreuznach durch seine Masche rund 4 Mio. DM mehr als mit den konventionellen Bezeichnungen verdient.
“Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der in der Hauptverhandlung verlesene Teil der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft enthielt lediglich allgemeine Angaben über den Tatplan des Angeklagten und die Tatausführung. Dagegen fehlte die Bezeichnung der jeweils von ihm vorgenommenen einzelnen Lieferungen, der diesen zu Grunde liegenden Verträge und der Vertragspartner. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass eine solche, lediglich allgemein gehaltene Information nicht geeignet sei, insbesondere die an der Hauptverhandlung beteiligten Schöffen in ausreichendem Umfang über den zur Aburteilung stehenden Sachverhalt zu informieren.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache nunmehr an das Landgericht Mainz zurückverwiesen.”
Das Urteil des 2. Strafsenats vom 28.4.2006 – 2 StR 174/05 – ist demnächst in vollständiger Fassung als .pdf-file abrufbar.
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