Billiglohnland Schweiz?

12. Januar 2006, 12:19:41 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Die Entscheidung des Landgerichts München I in Sachen Erfolgsbeteiligung von Buchübersetzern hat im Verlagswesen für einige Aufregung gesorgt. Nach einem Bericht im Feuilleton der FAZ vom gestrigen Tage (online hier) sorgen sich deutsche Verlage um die wirtschaftliche Basis ihres bisher breit gefächerten Angebotes und untermauern ihre Bedenken auch mit Zahlen.

Unbestreitbar ist, daß auf den Verlagen, zumal denen mit einem hohen Anteil ausländischer, übersetzter Titel im Angebot, ein hohes Kostenrisiko lastet, da nach dem aktuellen jeder Werkschaffende -wie eben Übersetzer- seine Entlohnung mit einer gewissen Erfolgsaussicht nachträglich gerichtlich überprüfen lassen kann. Zwar ist zum derzeitigen Zeitpunkt vollkommen offen, in welchem Umfang die Gerichte Verträge “nachbessern” werden, doch droht nach Darstellung des Münchner Hanser Verlages in manchen Fällen mehr als eine Verdoppelung der Übersetzerkosten wenn man die im Münchner ausgeprochene Vertragsanpassung 1:1 auf sie übertragen würde.

Einen möglichen Ausweg sehen die Verlage nach dem Bericht allerdings auch schon. Eine Verlagerung bestimmter Tätigkeiten nach Österreich oder in die Schweiz käme in Betracht. Ausgerechnet die Schweiz als Billiglohnland? Das deutsche mit seiner zunehmenden Einengung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit macht offenbar selbst das möglich.

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