BGB doch nicht auf Englisch: Das BMJ erklärt sich
25. September 2006, 16:35:09 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Das Bundesjustizministerium hat sich nun doch dazu durchgerungen, zu erklären, warum es die groß angekündigte englische Übersetzung des BGB klammheimlich –und zunächst vollkommen kommentarlos– wieder aus dem Internet genommen hat. Danach war die Übersetzung mangelhaft.
Schlagworte: Berlin, BGB, BMJ, Internationales, Internet, Mangel, SEWOMA® Spezial, ZivilrechtAuf Grund von Mängeln der von einem externen Übersetzerteam zugelieferten Übersetzung sah sich das Bundesministerium der Justiz leider gezwungen, die Übersetzung aktuell nicht weiter bereitzustellen. Wir bitten um Verständnis.



30. November 2006, 12:29 Uhr
Hallo
Ich habe folgendes im Internet gefunden:
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=429362.htm
Inhalt:
Langenscheidt übersetzt BGB auf Englisch
Der Langenscheidt Übersetzungsservice wird durch die juris GmbH mit der Übersetzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betraut
und nun hatte ich mich noch mehr gefreut als ich in der Suchmaschine einen Verweis auf eine Seite mit einem “englischen BGB” fand:
http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb/index.html
Leider mußte ich nachlesen, das dieses nicht mehr erhältlich ist. Es ist doch klar das eine Übersetzung in die englische Sprache niemals zu 100% gelingen wird da der deutsche Staat und seine Bürger und Institutionen nicht die Möglichkeit haben normative Begriffe zu prägen.
z.B. dürfte der Begrriff billig nicht so leicht aus den Ärmeln übersetzbar sein. (ich würde das Wort mit engl. just übersetzen). Dennoch dürfte eine entsprechende Übersetzung als Kommentar sehr nützlich sein. Ich denke das es sinnvoll wäre die sogenannte “schlechte Übersetzung” in Form einer Kommentierung erneut zur Verfügung zu stellen und natürlich dabei doppelt und dreifach zu betonen das deutsch Amtsprache ist und somit eine englische Fassung nur als Hilfsmittel zum Verständnis des deutschen Textes dient. Weiter sei angemerkt das englischer Dialekt der deutschen BGB-Sprache erst nach und nach wachsen muss und so ist es klar das man den Mut haben muss unperfekte Fassungen zu veröffentlichen. Ich wäre ihnen Dankbar wenn sie mir irgendwie möglich eine BGB Fassung zur Verfügung stellen könnte oder erklären könnten wo man eine entsprechendes Gesetzt erhalten kann. Ich wäre natürlich auch an Übersetzungen vom:
BGb, GG. HGB Interssiert.
Ich interessiere mich im übrigen deshalb für die Sache weil ich mich gerade daran versuche die deutsche Luther Bibel gem. 1545 in Teilen ins englische zu übertragen. Ich denke das es erst dadurch möglich sein dürfte in verbesserter Weise deutsche Textes ins englische zu übersetzen. Nach meinen ersten Ergebnissen wuchs die bisherige Hoffnung zu der Erkenntniss das dies klappen dürfte. Ich hoffe das sie mir weiterhelfen können — den ich würde gerne entsprechende juristisch normierte Begriffe zu mindest gerne bei dieser Tätigkeit weiterhin beobachten um bei meinen Arbeiten den besten Weg zu finden.
mfg Sönke (soenke.rahn@web.de)
23. August 2007, 12:31 Uhr
wer kommt eigentlich auf solch einen Sch..
Bezahlen tun das doch wir alle.
Ne denn Prost…