Gegner: “Ihr werdet scheitern”
8. Januar 2010, 10:41:43 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Ein Gegner unserer Mandanten, der richtig tief ins Klo gegriffen hat, drückt seine Unzufriedenheit über Mitteilungen in den Vermerken seiner Überweisungen aus.
Schämen sollen wir uns und scheitern werden wir, so seine Meinung.
Der Sachverhalt dieses Falles findet sich wieder in dem Urteil des LG Berlin vom 29.10.2009 – 16 O 215/09. Ergänzend kann ich folgendes mitteilen:
Der Gegner wurde abgemahnt und gab eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe ab. Ich schrieb den bis dato nicht anwaltlich vertretenen Gegner noch zwei oder dreimal an, um ihn zur Abgabe der Unterlassungserklärung zu bewegen, da ich annahm, dass er eine Erklärung abgeben und einen Rechtsstreit vermeiden wollte.
Es nutzte nichts. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung und stellten diese zu. Nach zwei Monaten (!) versandten wir ein kostenpflichtiges Abschlussschreiben, um die Interessen unserer Mandantin zu wahren.
Einen Monat später legte der anwaltlich vertretene Gegner Widerspruch ein und nahm diesen trotz zweier deutlicher Hinweisbeschlüsse des LG Berlin nicht zurück. Während und nach der mündlichen Verhandlung, in welcher der Widerspruch zurückgewiesen wurde, erklärte der Prozessbevollmächtigte des Gegners, dass sein Mandant mittlerweile ein Gewerbe angemeldet habe.
Immerhin lenkte die Gegenseite gerade noch rechtzeitig vor Einleitung der Hauptsache ein und gab eine Abschlusserklärung ab. Da die Kosten für die Abmahnung und das Abschlussschreiben nicht freiwillig gezahlt wurden, leiteten wir zwischenzeitlich ein Mahnverfahren ein. Und was tat der Gegner, der meint, wir würden noch scheitern und schämen sollten wir uns.
Richtig, er legte vollumfänglich Widerspruch ein. Ausnahmsweise schäme ich mich über die Sturheit unseres Gegners, der sich selbst sein Leben schwer und teurer gemacht hat.
Ich habe auch nicht ansatzweise ein schlechtes Gewissen, da ich weiß, dass der Gegner viele, viele Euros “nebenbei” über eBay umgesetzt hat.
Müsste ich mich schämen, wenn ich diesen Sachverhalt dem Finanzamt Mitte mitgeteilt hätte? Dann wäre ich zwar ein Denunziant, aber einer, der mit seinem Verrat dem Staat mehr Steuereinnahmen beschert hätte.
Ich würde mich schämen.
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8. Januar 2010, 17:25 Uhr
Herr Sevriens, Sie sind ein ganz schön eitler Mensch…
8. Januar 2010, 17:51 Uhr
Da könnten Sie Recht haben. Gesunde Eitelkeit schadet dem Mensch nicht.
Vielleicht übertrete ich manchmal Grenzen, die ich danach aber umso besser kenne.
Sie meinen wohl, dass ich meinen Triumpf besser für mich behalten hätte?
AUch da könnten Sie Recht behalten. Ich weiß es nicht, hatte aber keine Angst vor einem Fehler und es deswegen geposted.