Bäckerverband ./. Aldi (Süd)
19. Juli 2010, 14:20:28 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Nach Informationen des Spiegel beabsichtigt der deutsche Bäckerverband, Aldi (Süd) auf Unterlassung zu verklagen, weil der Konzern für seine Backwaren mit nach Ansicht des Verbandes irreführenden Angaben wirbt. Aldi (Süd) wirbt u.a. mit dem Slogan “Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie”, obwohl die Backwaren tatsächlich nicht in den Aldifilialen produziert werden, sondern dort nur aufgebacken werden. Tatsächlich handelt es sich bei der Werbeaussage von Aldi (Süd) nach unserer Auffassung um eine gem. § 5 UWG unzulässige, weil verbrauchertäuschende Werbung, die sich in ähnlicher Form aber leider auch bei zahlreichen Bäckereien findet. Aldi (Süd) könnte also wohl seinerseits ebenfalls gegen Bäckereien, darunter möglicherweise Mitglieder des Bäckerverbandes vorgehen und eine Gegenabmahnung aussprechen. Letzteres ist in Wettbewerbssachen manchmal ein probates Mittel, um allzu naßforsche Unternehmen in ihrem Abmahndrang einzubremsen.
Schlagworte: Abmahnung, Brauch, Gegenabmahnung, Gewerblicher Rechtsschutz, Unterlassung, UWG, Verband, Verbraucher, Waren, Werbung, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht

