Ausschluß des Widerrufsrechtes bei fehlender Originalverpackung unwirksam
20. Juli 2006, 16:23:06 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |Die Ausübung des im Fernabsatzrecht gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechts, kann nach Auffassung des LG Coburg nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall ausgeschlossen werden, daß die Rückgabe der gekauften Sache nicht in der Originalverpackung erfolgt. Diese Auffassung vertrat die Handelskammer das Gerichtes in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (AZ 1HK o 95/05) in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung über diese Frage.
Die Entscheidung könnte Anlaß für eine neue wettbewerbsrechtliche Abmahnwelle sein, da derartige Klauseln sich nach unserer Beobachtung bei vielen Versandhändlern in den AGB finden.
Schlagworte: Abmahnwelle, AGB, AGB-Recht, Brauch, Fernabsatz, Fernabsatzrecht, Internetrecht, Klausel, Original, Urteil, Verbraucherrecht, Versandhändler, Volltext, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsrecht


20. Juli 2006, 17:13 Uhr
In diesem Zusammenhang ärgere ich mich schon seit längerem über den Trend, die Ware in verschweißten Verpackungen zu verkaufen, die nur noch mit einer Scheere zerstört und geöffnet werden können. Aber das kann mir jetzt ja egal sein.
7. August 2006, 16:55 Uhr
[...] Landgericht Coburg, Urteil vom Urteil vom 9. März 2006 – 1HK 0 95/05 [via BerlinBlawg] [...]