LG Hamburg: Ungeschwärzte Urteile im Internet unzulässige Anprangerung

27. August 2009, 12:03:56 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

Das (LG) hat mit Urteil vom 31. Juli 2009 – AZ: 325 O 85/09 – entschieden, dass die eines ungeschwärzten Urteils das Persönlickeitsrecht einer im genannten Person verletzt.

Eine (digitale) Kopie der veröffentlichen Urteils wurde in das eingestellt, ohne dass der Name des Beklagten anonymisiert worden wäre. und das in seiner Gesamtheit in das eingestellt und verbreitet worden.  Die am LG sahen in der des Namens eine anprangere Wirkung, die eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach sich ziehe.

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Das Gericht gelangte ferner zu dem Ergebnis, dass auch der Host- als haftet, wenn er trotz Aufforderung das Urteil nicht entfernt hat.

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