LG Hamburg: Ungeschwärzte Urteile im Internet unzulässige Anprangerung
27. August 2009, 12:03:56 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 31. Juli 2009 – AZ: 325 O 85/09 – entschieden, dass die Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils das Persönlickeitsrecht einer im Urteil genannten Person verletzt.
Eine (digitale) Kopie der veröffentlichen Urteils wurde in das Internet eingestellt, ohne dass der Name des Beklagten anonymisiert worden wäre. und das Urteil in seiner Gesamtheit in das Internet eingestellt und verbreitet worden. Die Richter am LG Hamburg sahen in der Veröffentlichung des Namens eine anprangere Wirkung, die eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach sich ziehe.
Das Gericht gelangte ferner zu dem Ergebnis, dass auch der Host-Provider als Störer haftet, wenn er trotz Aufforderung das Urteil nicht entfernt hat.
Schlagworte: öffentlich, Berlin, Content, Hamburg, Internet, Internetrecht, Landgericht, Medienrecht, Namen, PC, Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Provider, Richter, Störer, Upload, Urteil, Urteile, Veröffentlichung

