Altes Standesrecht der Anwälte: Aus dem Kommentar zur BRAO von Henssler/Prüting

10. Juli 2004, 14:49:37 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

In dem aktuellen Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) von Henssler und Prüting aus dem C.H. Beck habe ich zur Entstehungsgeschichte der von Rechtsanwälten bei § 43b BRAO zwei tolle Zitate gefunden:

A. Über die Rühmung der eigenen Tüchtigkeit heißt es in der Fuldischen Advocatenordnung von 1775: “Keiner soll sich unterstehen, auf dem Lande herumzuziehen, Prozesse zu werben, die Bauern aufzutreiben und bei ihnen zu zechen. Ein jeder Beamter, der in seinem anvertrauten Gebiete einen solchen antrifft, und in derlei unerlaubten Beginnen betritt, soll den Advocaten kurzum arretieren … “. Hausbesuche sind mittlerweile zulässig, ob dem reisenden auf dem Lande noch ähnliche Gefahren drohen, ist mir nicht bekannt. Dass Anwälte auch mal gern bei einem Bauern zechen, kann ich mir nicht nur bei den so genannten Wald- und Wiesenanwälten sehr gut vorstellen. Schnellverfahren gibt es zwar Heute wie Gestern, aber für Wettbewerbsverstöße muss der Verletzer heutzutage nicht mehr ins Gefängnis.

B. Der König der Preußen, Friedrich Wilhelm I., schrieb 1739 in einem an den damaligen Präsidenten des Kammergerichts: “Wenn … ein Avocat oder Procurator sich unterstehen wird, … Leute aufzuwiegeln, um bei ihm alte abgedroschene Sachen anzubringen, so wird der König solchen Advocaten oder Procurator ohne Gnade aufhängen und zu mehrerer Abscheu einen Hund neben ihn hängen lassen.” Die konkrete Einzelmandatswerbung sollte mit dem Tode bestraft werden, wenn es um alte abgedroschene Sachen ging! Puuh, da kann man sich angesichts des liberalen Windes, der zur Zeit das Standesrecht vorantreibt, ja wirklich glücklich schätzen. Und dass Friedrich Wilhelm I. die Anwälte mit Hunden in Verbindung bringt, ähnlich wie der ehemlaige irakische Diktator Saddam Hussein die Kuwaities als Hunde bezeichnete, geht eindeutig zu weit!

Wenn der Beitrag schon in Richtung Mini-Rezension geht, dann möchte ich abschließend noch erwähnen, dass mich die Schreibweise des Synonyms “Webside” für den Begriff “” zunächst Schmunzeln ließ, aber sogleich auch ein gewisses Autoritätsgefühl vor dem Werk genommen hat. Oder war der Fehlerteufel in der Redaktion so mächtig, dass man die offensichtlich falsche Schreibweise “Webside”, weil auch noch in Fettschrift abgedruckt, übersehen hat? Oder schreibt man jetzt “Webside” statt “Website”, weil sich diese Schreibweise eingedeutscht hätte?

Mir gefällt der Kommentar gut und kann ihn auch weiter empfehlen.

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