AFP Mahnungen wegen Übernahme von Agenturmeldungen
30. Mai 2009, 12:03:11 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Die französische Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP), ein Online-Dienst, der Webportale, Zeitschriften und sonstige Medien mit Textmeldungen, Infografiken und mobilen News kostenpflichtig beliefert, mahnt seit kurzem Seitenbetreiber an, die Inhalte von AFP übernommen haben, ohne dafür zu zahlen.
Laut Frankfurter Rundschau erhielten Tausende Personen anwaltliche Mahnungen. Mehr als 10.000 Verstöße seien bislang von einer speziellen Monitoring-Software ermittelt worden. Die Deutsche Presse-Agentur GmbH (dpa) setze mittlerweile ein entsprechendes Monitoring-System ein, um Verstöße automatisch zu ermitteln, heißt es in der Frankfurter Rundschau.
Die computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen, die wir von den sog. filesharing-Abmahnungen kennen, macht es Rechtsanwälten leicht, massenhaft Abmahnungen in kurzer Zeit zu erstellen, ohne dass sich der Anwalt und sein Mandant den Einwand des Rechtsmissbrauchs gefallen lassen müssten.
Die Kanzlei SEWOMA warnt wie immer bei Abmahnungen davor, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Meist sind die vorgefertigten Vertragsstrafenangebote weiter formuliert, als der Verstoß es erfordern würde. Die Wiederholungsgefahr kann meist auch durch die Anpassung der Unterlassungserklärung auf den konkreten Rechtsverstoß ausgeräumt werden.
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Nachtrag
Wir haben die Kommentare vorübergehend wegen der unklaren Sachlage deaktiviert. Sobald uns gesicherte Informationen vorliegen zu der Behauptung von Frank Layer, afp habe unberechtigt Rechte an Pressemitteilungen geltend gemacht, werden wir das Thema „aufwärmen“. Von der von Frank Layer aufgestellten Behauptung distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich.



3. Juni 2009, 12:48 Uhr
das könnte für den contentgrabber handakte teuer werden, wenn er in das visier der anwälte kommt wie eine schnelle suchabfrage ergab:
http://log.handakte.de/?s=afp
30. November 2010, 0:51 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe das Gartenbau-Portal GABOT (http://www.gabot.de). Ich kann die Behauptung von Frank Layer bestätigen, daß die AFP unberechtigt Rechte an Pressemitteilungen geltend gemacht hat. Ich habe einen entsprechenden Vorgang in Schriftform vorliegen. Dabei wurde allen Ernstes behauptet, die AFP habe das Urheberrecht an einem Text der GfK. Bei dem entsprechenden Text handelte es sich allerdings um eine Pressemitteilung des Marktforschungsunternehmen GfK, der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (http://www.gfk.de).
Mit freundlichem Gruß, Lars Dehne.
25. April 2011, 8:46 Uhr
Ich bin mit knapp 4.000 Euronen auch dabei, aber ich habe bereits zurückgeschlagen und fordere für die Bearbeitung 5.000 Euronen die an die Rote Hilfe gehen sollen:
http://duckhome.de/tb/archives/9108-Vermutliche-Noetigung-und-Erpressung-durch-AFP-und-ksp.Rechtsanwaelte.html
11. August 2011, 9:41 Uhr
[...] Die für Inkasso bekannte Kanzlei KSP aus Hamburg vertritt den Lappan Verlag, der wiederum die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Heinz Erhardts Werken hält. Kürzlich erst berichteten wir über das KSP-Inkasso für die Agence France-Presse (AFP). [...]