Abmahnunsinn I: Falscher Empfänger
27. November 2007, 12:57:23 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte Sie über einen angeblichen privatenVerkäufer bei Ebay informieren, der monatlich über
100 Verkäufe realisiert, aber sich als Privatperson deklarieriert. Er bietet keine Gewährleistung
bei seinen Gebrauchtwaren an . lmpressum, Widerrufsbelehrung fehlen.[...]
Eventuell können Sie den ja abmahnen?
Mit freundlichen Grüßen
Solche anonymen Schreiben (und eMails) bekommen wir häufiger in letzter Zeit – und führen sie umgehend dem Recycling zu. Denn selbst wenn wir wollten: Rechtsanwälte sind keine allgemeine Wettbewerbsaufsicht. Wir können mit Auftrag und im Namen eines Wettbewerbers tätig werden, wenn dieser unter dem illegalen Gebaren der lieben Konkurrenz leidet. Das war’s dann aber auch schon.
Wer unbedingt Blockwart spielen will, sollte sich an die Wettbewerbsverbände nach dem UKlaG (dazu gehören u.a. die Verbraucherzentralen) wenden.
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