LG Frankfurt a.M.: Keine Vorlage der Vollmacht bei Schutzrechtsverwarnung

9. März 2010, 10:03:40 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |

MIR hat das Urteil des LG Frankfurt vom 20. Januar 2010 – 2-06 O 229/09 – veröffentlicht, indem das Gericht mit deutlichen Worten darauf hinweist, dass es bei einer wegen eines Markenenrechtsverstoßes die Vorlage einer Vollmacht im nicht für erforderlich halte.

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