Werbung mit Selbstverständlichkeiten: FCKW-frei
10. September 2011, 11:11:04 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Ein Kommentar |
Im letzten Jahr berichten wir bereits über Abmahnungen wegen der unlauteren Werbung mit der selbstverständlichen Eigenschaft von Kühlgeräten “FCKW-frei”.
Foto (c) CoreForce | CC-Lizenz
Das Thema ist längst nicht vom Tisch. Es kursieren weiter Abmahnungen, in denen verlangt wird, die Werbung mit der Aussage “FCKW-frei” zu unterlassen.
Wir raten dazu, nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben. Denn wie so oft sind es vor Gericht und auf hoher See die Kleinigkeiten, die maßgeblich darüber entscheiden, wohin die Reise geht: Ankunft im sicheren Heimathafen oder Untergang auf offenem Meer.
Mit SEWOMA steuern Sie in in die richtige Richtung…
Schlagworte: Abmahnung, Foto, Gewerblicher Rechtsschutz, Links & Tipps, TV, unlauter, Unterlassung, Unterlassungserklärung, Werbung, Wettbewerbsrecht


23. September 2011, 16:40 Uhr
[...] Abmahnungen wegen der Verwendung “FCKW-frei” berichteten wir hier und da. Das Landgericht Berlin hat sich in seinem Beschluss vom 06.09.2011 – 15 O 332/11 – [...]